Claudia
 

Organisatorisches

Wir setzen uns einmal im Monat zusammen, um eingegangene Anfragen zu besprechen, zu beurteilen und zu beantworten. Es besteht kein Rechtsanspruch und die Entscheidung, wer ein Instrument erhalten soll, obliegt ausschließlich dem Ermessen des Vorstandes. Des Weiteren muss die Bereitschaft zu einem persönlichen Gespräch bestehen.

Alle Instrumente bleiben im Besitz des Vereins und sind als Leihgabe zu verstehen. 

Wenn sich etwas an der Situation der Personen, die ein Instrument erhalten haben, ändert, ist dies dem Verein umgehend mitzuteilen; z.B. Umzug ins Ausland, das Instrument wird nicht mehr gespielt, es besteht kein Bedarf mehr usw. usf.

Wer ein Instrument bekommt, ist in vollem Umfang dafür verantwortlich. Ausleihen oder „untervermieten“ an dritte Personen ist nicht gestattet.

Wir vergeben solange Instrumente, solange wir es schaffen, die finanziellen Mittel bereitzustellen. Je nach Budgetlage kann es eventuell zu Wartezeiten kommen.